Die Gemeinde Lenzkirch bietet verschiedene Möglichkeiten

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführte Adresse.

Unbebaute Grundstücke

Baugebiet Niederdorf 2. Bauabschnitt

Ausschreibung der Bauplätze

Die Gemeinde Lenzkirch bietet ab dem 6. Juni 2024 im Baugebiet Niederdorf Ortsteil Lenzkirch attraktive Bauplätze für Wohnbebauung in sonniger Ortsrandlage an. Es werden insgesamt 14 Bauplätze zum Verkauf ausgeschrieben:

Lfd.Nr.

Flst.Nr.

Straße

Größe

Lage im

Baugebiet

1

1224/1

Im Zingge 1

669 m²

WA1

2

1224/2

Im Zingge 3

671 m²

WA1

3

1224/3

Im Zingge 5

672 m²

WA1

4

1224/4

Im Zingge 7

635 m²

WA1

5

1224/5

Im Zingge 9

716 m²

WA1

6

1224/6

Im Zingge 11

676 m²

WA1

7

1224/7

Im Zingge 13

657 m²

WA1

8

1224/9

Im Zingge 4

597 m²

WA2

9

1224/10

Im Zingge 6

629 m²

WA2

10

1224/11

Im Zingge 8

642 m²

WA2

11

1224/12

Im Zingge 10

639 m²

WA2

12

1224/13

Im Zingge 12

634 m²

WA2

13

1224/14

Im Zingge 14

622 m²

WA2

14

1224/15

Im Zingge 16

638 m²

WA2


Der Gemeinderat hat am 16.05.2024 die unten genannten Bewerbungs- und Verkaufsbedingungen beschlossen mit dem Ziel, mit dem Verkauf der Baugrundstücke dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Gemeinde zu ermöglichen sowie junge Familien zu fördern.


1. Bewerbungsbedingungen:

a) Bewerber können eine oder mehrere volljährige und geschäftsfähige Personen sein. Juristische Personen sind nicht zur Bewerbung berechtigt.

b) Der Verkauf von Baugrundstücken erfolgt zum Zwecke der Eigennutzung durch den/die Bewerber als Hauptwohnsitz. Der/die Bewerber dürfen ausschließlich Personen sein, die in das geplante Bauvorhaben einziehen werden (Eigennutzung). Soll ein Gebäude aus mehreren Wohneinheiten bestehen, zum Beispiel ein Wohngebäude mit Einliegerwohnung, muss mindestens die Hauptwohnung mit Erstwohnsitz von den Erwerbern bewohnt werden.

c) Bewerbungen sind schriftlich an die Gemeinde Lenzkirch zu richten. Die Bewerbungen werden entsprechend dem Eingang bei der Gemeinde in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt. Gehen Bewerbungen gleichzeitig ein, entscheidet das Los.

d) Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung und den Erwerb eines Grundstücks besteht nicht.


2. Verkaufsbedingungen:

a) Der Kaufpreis beträgt 160,00 €/m² einschließlich der Beiträge für Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und Erschließung. Über die Beiträge werden Ablösungsvereinbarungen geschlossen.

b) Die Gemeinde gewährt einen Abschlag für Bewerber mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr, die im Haushalt leben. Der Abschlag beträgt für ein Kind 5,00 €/m², für zwei oder mehr Kinder 10,00 €/m².

c) Der Käufer wird verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsabschluss entsprechend dem Bebauungsplan Niederdorf ein Wohnhaus zu errichten. Andernfalls steht der Gemeinde ein Rückerwerbsrecht zu.

d) Es besteht ein Veräußerungsverbot in den ersten 10 Jahren.

e) Der Käufer wird verpflichtet, ab Fertigstellung des Wohngebäudes die Hauptwohnung mindestens in den ersten 5 Jahren selbst zu beziehen und als Erstwohnsitz zu nutzen.

f) Es ist eine Grunddienstbarkeit zu bestellen mit dem Inhalt, die Immissionen durch die landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks Flst.Nr. 1228 zu dulden, sowie auf Abwehr-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche zu verzichten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Lenzkirch, Frau Sabine Wißler: Tel. 07653 684-15 oder E-Mail s.wissler(@)lenzkirch.de

Die Gemeinde stellt einen Bewerbungsvordruck zur Verfügung.

Bei Interesse am Kauf eines Bauplatzes bitten wir Sie, den Vordruck auszufüllen und Ihre Bewerbung an die Gemeinde Lenzkirch, Kirchplatz 1, 79853 Lenzkirch zu richten oder diese per E-Mail zu senden an info(@)lenzkirch.de.


Bewerbungsvordruck fuer Bauplatz.pdf

Lageplan Bauplätze Niederdorf Stand 6-2024.pdf

Gemeinderatsbeschluss vom 16.05.2024.pdf


2. Änderung Bebauungsplan Niederdorf Begründung
2. Änderung Bebauungsplan Niederdorf Plan
2. Änderung Bebauungsplan Niederdorf Satzung

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