Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Gemeinde Lenzkirch.

Die Gemeinde Lenzkirch ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Internetseite ist zum heutigen Zeitpunkt teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Das bedeutet, dass die Internetseiten technisch, gestalterisch und mit verschiedenen Funktionen so aufgebaut wurden, dass die Inhalte auch Menschen mit körperlichen oder altersbedingten Behinderungen ohne Barrieren zugänglich sind. Blinde und sehbehinderte Besucher des Internetauftritts lassen sich die Inhalte durch so genannte Screenreader vorlesen oder in Blindenschrift ausgeben. Die Programmierung der Homepage unterstützt die problemlose Ausgabe der Inhalte dieser Geräte.

Bereits bei der Gestaltung des Layouts werden Kontraste, Schriftgrößen und gut lesbare Schriftarten eingesetzt und die gute Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer beachtet. Sollten die Inhalte dennoch zu klein dargestellt sein, kann der Nutzer mit der Vergrößern/ Verkleinern-Funktion im Browser die gesamte Seite vergrößern oder verkleinern. Nutzer, die durch ihre Behinderung in der Mobilität eingeschränkt sind, können innerhalb der Homepage ganz ohne Einsatz der Maus surfen. Denn die einzelnen Internetseiten können durch den Einsatz von Tastaturabkürzungen angewählt werden. Viele weitere Details wie Bildbeschreibungen und die Kennzeichnung von Links erleichtern Menschen mit Behinderungen das Besuchen dieses Internetauftritts.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen der Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG sowie unverhältnismäßiger Belastung derzeit überwiegend nicht barrierefrei: Verlinkte Dokumente; Inhalte, die durch Dritte bereitgestellt wurden; Formulare; PDF-Dateien.

Weitergehende Nachbesserungen, um die Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 barrierefrei zugänglich zu machen, sind derzeit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung und erheblichem Mehraufwand nicht zu leisten.


3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.03.2024 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.03.2024 überprüft.


4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Rückmeldung in Bezug auf die Barrierefreiheit können Sie uns unter der E-Mail-Adresse online(@)lenzkirch.de zukommen lassen.
Kontakt: Gemeindeverwaltung Lenzkirch, Kirchplatz 1, 79853 Lenzkirch


5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website der in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Lenzkirch wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Gemeinde Lenzkirch nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte/den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Frau Stephanie Aeffner, können Sie wie folgt erreichen:

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.