Offenlage Georg-Karg-Anlage
Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften„Georg-Karg-Anlage“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Lenzkirch hat am 02.03.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Georg-Karg-Anlage“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziele und Zwecke der Planung
In der Gemeinde Lenzkirch soll im Norden des Hauptorts Lenzkirch die baurechtliche Grundlage für die wohnbauliche Nutzung einer Fläche angrenzend an bestehenden Siedlungszusammenhang geschaffen werden. Das ca. 5.500 m² große Gebiet umfasst einen Teil des Flurstücks Nr. 269/13 sowie einen Teil des Straßengrundstücks „Georg-Karg-Anlagen“. Durch die Umnutzung einer aktuell mit Gehölzstrukturen bestandenen Flächen kann die Bereitstellung zusätzlichen Wohnbaulandes in direktem Bebauungszusammenhang zum Hauptort Lenzkirch und im Anschluss an bereits vorhandenen Siedlungszusammenhang ermöglicht werden. Die Erschließung des Gebietes kann von Norden über die Straße „Georg-Karg-Anlagen“ erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im unbeplanten Außenbereich entsprechend § 35 BauGB. Die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Realisierung der Planung ist erforderlich.
Lage des Plangebiets
Das bislang eher landwirtschaftlich genutzte Plangebiet befindet sich südlich der Straße „Georg-Karg-Anlagen“, südlich grenzen Wohngebäude an, die von der „Paul-Hindemith-Straße“ erschlossen werden. Im Osten schließt das Wohngebiet entlang der Straße „Schloßschachen“ an, westlich wird das Gebiet durch Gehölzstrukturen begrenzt. Im Plangebiet selbst befinden sich derzeit Gehölzstrukturen. Das Plangebiet liegt an einem südwestexponierten Hang mit bewegter Topographie.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 02.03.2023. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Kontakt Rathaus
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Kirchplatz 1
79853 Lenzkirch
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Fax: 07653 684-22
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