Regeln zum Schutz der Wasserleitungen bei Frost
In der kalten Jahreszeit sind Vorkehrungen erforderlich, um die Wasserleitungen vom Einfrieren zu schützen.
In den Kellerräumen sind Fenster und Türen in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern geschlossen zu halten. Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren sollten rechtzeitig instandgesetzt werden, um Schäden an den Wasserleitungen zu vermeiden. Wasserzähler und freiliegende Wasserrohre in frostgefährdeten Räumen sollten mit wasserabweisenden Isolierstoffen umhüllt werden. Hierzu können Kork, Glaswolle, Torfmull oder Säcke benutzt werden.
Wasserzählerschächte im Freien sind dicht abzudecken, die Bedienung der Absperrhähne darf jedoch nicht behindert werden. Wir möchten Sie bitten, wenn notwendig, die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der Wasserleitungen und Wasserzähler zu treffen und weisen darauf hin, dass nach der Wasserabgabesatzung der Anschlußnehmer verpflichtet ist, die Wasseruhr gegen Frost zu schützen.
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Gemeindeverwaltung Lenzkirch
Kirchplatz 1
79853 Lenzkirch
Tel.: 07653 684-0
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