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Kirchenaustritt
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass ein Kirchenaustritt in Baden-Württemberg ausschließlich beim Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden kann.
Eine Online-Erklärung bei verschiedenen Portalen im Internet ist nicht möglich. Bitte überweisen Sie kein Geld an solche Anbieter!
Weitere Informationen erhalten Sie beim Standesamt Lenzkirch Rathaus, Zimmer 3, Tel. 07653/684-14 oder -15; standesamt@lenzkirch.de
Kontakt Rathaus
Gemeindeverwaltung Lenzkirch
Kirchplatz 1
79853 Lenzkirch
Tel.: 07653 684-0
Fax: 07653 684-22
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Routenplaner
Die genaue Anreise nach Lenzkirch können Sie sich mit dem Routenplaner anzeigen bzw. berechnen lassen.