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Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.

Bis zum 31. Januar 2023 (Frist wurde verlängert!) müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben.

Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.gutachterausschuss-bnh.de/eip/pages/bodenrichtwerte-zum-01012022-grundsteuer.php oder https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

Auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de finden Sie weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden.

Kontakt Rathaus

Gemeindeverwaltung Lenzkirch
Kirchplatz 1
79853 Lenzkirch
Tel.: 07653 684-0
Fax: 07653 684-22
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Die genaue Anreise nach Lenzkirch können Sie sich mit dem Routenplaner anzeigen bzw. berechnen lassen. 

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